Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version: 1.1

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen sowie den Hardware-Vertrieb zwischen der MABU Concepts S.A. – 6, Dicksstrooss – 5451 Stadtbredimus (im Folgenden „Dienstleister“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

2. Vertragsgegenstand

Der Dienstleister erbringt für den Kunden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den im Vertrag / in der Rechnung festgelegten Spezifikationen.

3. Leistungen des Dienstleisters

Der Dienstleister ist in mehreren Geschäftsbereichen der IT-Dienstleistung und Hardware-Bereitstellung tätig. Die spezifischen Geschäftsbedingungen werden wie folgt erläutert:

a) Software-Entwicklung & Konfiguration bestehender Software:

Der Dienstleister bietet maßgeschneiderte Lösungen in der Software-Entwicklung an, einschließlich der Konfiguration vorhandener Software nach den spezifischen Anforderungen des Kunden. Dies umfasst die Analyse der Anforderungen, die Entwicklung von Softwarelösungen sowie deren Implementierung und Integration in bestehende Systeme des Kunden. Alle erbrachten Dienstleistungen erfolgen gemäß den vereinbarten Spezifikationen und unter Einhaltung branchenüblicher Standards und Best Practices.

b) Webhosting:

Der Dienstleister stellt dem Kunden Speicherplatz und die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Verfügung, um die Website oder Webanwendung des Kunden im Internet zu betreiben.

c) Software as a Service:

Der Dienstleister bietet die Nutzung von Softwarelösungen als Service an. Hierbei stellt der Dienstleister die benötigte Software über das Internet bereit, wodurch der Kunde Zugang zu den Funktionen und Diensten der Software erhält, ohne diese dauerhaft erwerben oder installieren zu müssen. Die Bereitstellung erfolgt gemäß den vertraglich oder in der Rechnung vereinbarten Spezifikationen und umfasst regelmäßige Updates, sowie Wartungsdienste durch den Dienstleister.

d) Hardware Installation:

Der Dienstleister verpflichtet sich, bei der Installation der Hardware die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die üblichen Standards einzuhalten.

e) Verkauf von Hardware:

I. Der Dienstleister gewährt eine gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferdatum.

II. Bei Defekten innerhalb der Gewährleistungsfrist entscheidet der Dienstleister zwischen Reparatur und Austausch der Hardwarekomponente je nach Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Wirtschaftlichkeit.

III. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels geltend machen. Nach Erhalt prüft der Dienstleister die Hardwarekomponente und führt gegebenenfalls Reparaturen oder Austausch innerhalb angemessener Fristen durch.

IV. Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Nutzung, Vandalismus, äußeren Einwirkungen oder unautorisierten Reparaturversuchen. Ebenso ausgeschlossen sind normale Abnutzung und Schäden durch höhere Gewalt.

V. Wenn eine Hardwarekomponente nicht mehr verfügbar ist, bietet der Dienstleister eine gleichwertige Ersatzkomponente an.

VI. Die Haftung des Dienstleisters ist auf direkte Schäden beschränkt und erstreckt sich nicht auf Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

4. Urheberrechte und Nutzungsrechte

a) MABU Concepts S.A. bleibt Inhaberin sämtlicher Urheber- und Eigentumsrechte an dem von ihr erstellten Quellcode, Skripten, Datenbanken, Entwürfen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen.

b) Der Auftraggeber erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.

c) Eine Änderung, Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Weitergabe des Quellcodes ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MABU Concepts S.A. unzulässig.

d) Das Eigentum oder umfassende Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und die vollständige Vergütung bezahlt ist.

5. Quellcode und Übergabe

a) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht keine Verpflichtung zur Übergabe von Entwicklungsumgebungen, Projektdateien, Build-Prozessen, Dokumentationen oder unkompiliertem Quellcode.

b) Die Bereitstellung des ausführbaren Programms oder des lauffähigen Codes auf einem Server des Auftraggebers gilt als vollständige Erfüllung der Leistungspflicht.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen und die Dienstleistungen des Dienstleisters nur im Rahmen der geltenden Gesetze und der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

7. Zahlungsbedingungen

a) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus.

b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

8. Zahlungsverzug

a) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten p.a. zu berechnen.

b) Nach einer Zahlungsfrist von 30 Tagen und einer zusätzlichen Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen kann der Dienstleister die vertraglichen Leistungen einstellen (z.B. Offline-Schaltung des Webhostings).

c) Für jede Mahnung kann der Dienstleister eine Mahngebühr in Höhe von 7 Euro erheben, sofern der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet.

9. Zurückbehaltungsrecht

a) Der Dienstleister kann die Herausgabe der vom Kunden gespeicherten Daten verweigern, solange dieser mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug ist.

b) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Dienstleisters.

10. Kündigung

a) Bestehende Verträge und andere regelmäßige/fortlaufende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung festgelegt ist.

b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Dienstleister liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

11. Haftung

a) Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

c) Für Datenverlust, entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

12. Gewährleistung und Wartung

a) Nach Abnahme oder Bereitstellung der Software besteht keine Verpflichtung zur kostenlosen Fehlerbeseitigung, Anpassung oder Weiterentwicklung, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

b) Etwaige Mängelansprüche beschränken sich auf die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist und nur bei nachweislich von MABU Concepts S.A. zu vertretenden Fehlern.

c) Wartungs-, Update- oder Supportleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand vergütet.

13. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig und eigenverantwortlich Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen.

14. Schlussbestimmungen

a) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

b) Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg. 

c) Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, Stadtbredimus, Luxemburg. Verfahren werden in deutscher Sprache geführt.

d) Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der deutschen und anderssprachigen Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die deutsche Version.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.